Wir als UNFALL§FIX bieten mit unserem qualifizierten Expertenteam aus Kfz-Gutachtern und Anwälten eine fachgerechte, kompetente und unkomplizierte Regelung Ihres Schadenfalls aus einer Hand. Neben den gutachterlichen Leistungen gewährleistet unser Anwaltsteam die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche und somit die höchstmögliche Schadenerstattung.
Bei einem fremdverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) sollten Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens einschalten. Andernfalls stellt die gegnerische Versicherung Ihnen einen Gutachter, der in der Regel zu Ihren Lasten – im Interesse der Versicherung – einen möglichst geringen Schaden feststellt.
Unsere fachkundigen Gutachter ermitteln dagegen die Schadensumme unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Schadenspositionen. Hierbei können gerade harmlos wirkende Beschädigungen eine erhebliche Schadenhöhe begründen. Ihnen entstehen keinerlei Kosten – Das Gutachterhonorar rechnen wir direkt bei der gegnerischen Versicherung ab.
Unsere Begutachtung vor Ort erfolgt daher unverzüglich nach der Unfallmeldung. Durch umfangreiche Fotodokumentation und Spurenanalyse rekonstruieren wir für Sie das Unfallgeschehen. Gerade bei unklarer Schuldfrage erweist sich dies als wichtiges Beweismittel.
Beruht der Unfall auf Selbstverschulden, Vandalismus, Wildschäden oder sonstigen äußeren Umständen – wie bspw. Hagel oder Glasschäden – handelt es sich um einen Kaskoschaden. Sollten Sie teil- bzw. vollkaskoversichert sein, stellt Ihre hauseigene Kaskoversicherung Ihnen einen Gutachter, der aber im Interesse der Versicherung den Schaden gering bemessen kann.
Um das zu verhindern, erstellen unsere Gutachter ein angemessenes Gegengutachten. Mit diesem kann unser kompetentes Anwaltsteam sodann das gegnerische Kasko-Gutachten anfechten. Das gesamte UNFALL§FIX Team steht Ihnen zur Seite und sichert Ihnen die maximale Schadenauszahlung zu.
Liegt der Schaden unter einer Bagatellgrenze von etwa 750 €, ist ein Unfallgutachten nicht erforderlich und wird von der gegnerischen Versicherung nicht berücksichtigt. Hier ist ein Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten ausreichend, welches eine verbindliche und präzise Vorkalkulation einer Reparatur beinhaltet. Doch handelt es sich um einen Bagatellschaden?
Vor dieser Frage können Sie bei einem Unfall mit einem geringen Schaden stehen – gerade, weil harmlos erscheinende Beschädigungen eine kostenintensive Reparatur herbeiführen können. Unsere fachkundigen Experten beraten Sie kostenlos und prognostizieren den möglichen Schaden – auch unter Berücksichtigung der durch den Unfall verursachten Wertminderung. Vertrauen Sie unserem Fachwissen und holen Sie sich jetzt eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung ein.
Eine Reparaturbestätigung bescheinigt eine tatsächlich erfolgte Reparatur. Mit dieser können Sie nachweisen, dass Sie während der Instandsetzung Ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten. Unser Anwaltsteam sorgt sich dann um die rechtliche Geltendmachung der Nutzungsausfall- und der Verbringungskosten.
UNFALL§FIX gewährleistet, dass Sie nach einem unverschuldeten Unfall auf keinerlei Kosten sitzen bleiben. Hierbei umfasst der Nutzungsausfall – unabhängig von einer tatsächlichen Anmietung – die täglichen Mietkosten für ein gleichwertiges Fahrzeug. Auch kann der unfallbedingte Transport in eine Fachwerkstatt für Sie sehr teuer werden. Sofern Sie an der Unfallstelle Ihres Fahrzeugs Vorschäden hatten, ist ein Reparaturnachweis ebenfalls für die Unfallregulierung grundlegend.
Beim Wertgutachten wird der aktuelle Marktwert Ihres Fahrzeugs festgestellt. Gerade bei Versicherungsfällen, Leasingrückgaben oder auch bei An- und Verkauf von Fahrzeugen ist eine solche Fahrzeugbewertung unerlässlich. Durch unsere jahrelange Erfahrung im Gebrauchtwagenmarkt können unsere Gutachter Ihr Fahrzeug wertgerecht bewerten.
Dazu berücksichtigen wir alle wertbildenden und relevanten Faktoren Ihres Fahrzeugs. Vom allgemeinen Zustand bis hin zu den spezifischen Ausstattungsmerkmalen, der allgemeinen Fahrzeugshistorie und den Umbauten/Tuning wird alles genaustens unter die fachkundige Lupe genommen. Auf Grundlage dieser Merkmale ermitteln unsere Gutachter einen – im aktuellen Marktverhältnis realisierbaren und objektiven – Verkaufswert. Durch unser umfassendes und transparentes Wertgutachten stärken wir Ihre Verhandlungsposition und gewährleisten einen gerechten Bewertungsprozess.
In den folgenden Fällen ist ein Wertgutachten stets vorteilhaft und aus unserer Sicht zu empfehlen:
Mit dem Oldtimer-Gutachten belegen Sie den Wert Ihres Liebhaberstückes. Unsere geschulten Gutachter dokumentieren hier neben technischen und optischen Merkmalen auch den historischen Zustand des Oldtimers – wie bspw. Restaurierungsaufwand und Modellgeschichte. Ausschlaggebend ist insbesondere der Wiederbeschaffungs- und Sammlerwert Ihres Oldtimers. Ein diesbezügliches Gutachten ist nicht nur bei einem Schadenfall empfehlenswert, sondern auch beim Kauf und Verkauf oder sogar zur Vorlage bei der Versicherung zwecks Versicherungseinstufung. Auch wird ein Oldtimer-Gutachten für die Zulassung mit H-Kennzeichen (§ 23 StVZO) vorausgesetzt, sodass eine Gutachtenerstellung bei Ihrem historischen Fahrzeug unumgänglich ist.
Wir bieten zur genauen Wertermittlung und -dokumentation Ihres Motorrads oder Rollers auch ein Zweiradgutachten an. Hierbei werden wiederum alle Umbauten und Restaurationen begutachtet und festgehalten. Im Falle eines Versicherungsfalles kann somit eine schnellere Abwicklung sowie eine höhere Schadenssumme erreicht werden.
Sollte an Ihrem Fahrzeug die Hauptuntersuchung fällig sein, vermitteln wir Sie an eine unserer zahlreich amtlich anerkannten Prüforganisationen wie TÜV Nord, TÜV Süd, DEKRA, TÜV Rheinland, FSP oder GTÜ. Mit unserer Vermittlung gewährleisten wir eine wohlwollende und reibungslose Prüfung Ihres Fahrzeugs.
„Auch bei einem einfachen Verkehrsunfall […] lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln“ (OLG Frankfurt a. M. v, 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13).
Eine erfolgreiche Schadenabwicklung erschöpft sich damit nicht nur in einer fachgerechten Gutachtenerstellung. Vielmehr bedarf es zusätzlich eines kompetenten Anwaltsteams, welches Ihre umfassenden Schadenpositionen rechtlich für Sie durchsetzen. Diesen Anforderungen werden wir als eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei zu Ihrer vollsten Zufriedenheit gerecht.
Vor der Geltendmachung von Ansprüchen beraten wir Sie kostenlos und geben Ihnen eine umfassende juristische Ersteinschätzung Ihres Unfalls ab. In diesem Beratungsgespräch klären wir Sie nicht nur über Haftungsfragen oder Schadenpositionen auf. Wir beraten und unterstützen Sie auch bei, mit einem Verkehrsunfall möglicherweise einhergehenden, Bußgeld-, Ordnungswidrigkeits- oder Strafsachen.
Holen Sie jetzt eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Unfalls direkt vom Experten ein.
Nach unserem Beratungsgespräch beantragen unsere Anwälte unverzüglich Akteneinsicht bei den jeweiligen Behörden, um die dokumentierten und zumeist auch fallentscheidenden Unfallberichte/Ermittlungsergebnisse zu erhalten. Darüber hinaus übernimmt UNFALL§FIX auch jegliche Korrespondenz mit den Unfallgegnern, den Versicherungen, den Gutachtern und der Finanzierungsbank. Durch unseren ALL-IN-ONE Service befreien wir Sie nach einem stressbelasteten Unfall von solchem Schriftverkehr und halten Sie lediglich auf dem Laufenden. UNFALL§FIX bleibt Ihr einziger Ansprechpartner und steht Ihnen während der gesamten Abwicklung stets zur Seite.
Mit einem Verkehrsunfall gehen unzählige Schadenpositionen einher, die Sie als Unfallgeschädigter zunächst nicht im Blick haben könnten. Für eine umfassende Schadenabwicklung ist die Einholung eines rechtlichen Rats daher unerlässlich. Unser kompetentes Anwaltsteam klärt Sie über Ihre schadenersatzrechtlichen Möglichkeiten auf. Wir vertreten Ihre zivilrechtlichen Interessen und sorgen für eine höchstmögliche Schadenerstattung.
Je nach Einzelfall kann ein Verkehrsunfall ein erhebliches Schadensausmaß haben, weswegen wir stets ein auf Ihren Verkehrsfall zugeschnittenes Ergebnis erzielen. Erst durch Ihre Sachverhaltsschilderung und nach Einsicht der Akten können wir eine rechtliche Fährte einlegen.
Nichtdestrotz gehen mit einem Verkehrsunfall in der Regel typische Schäden einher. Diese sollen im Folgenden lediglich zur Veranschaulichung kurz dargestellt werden:
Reparaturkosten
Im Rahmen eines Verkehrsunfalls geht es schwerpunktmäßig um die Erstattung der Reparaturkosten. Wenn das Fahrzeug tatsächlich in einer Werkstatt repariert wird und der Versicherung eine Rechnung vorgelegt wird, ist die Mehrwertsteuer ebenfalls erstattungsfähig, weil sie tatsächlich angefallen ist.
Sie müssen Ihr Fahrzeug aber nicht reparieren lassen. Stattdessen können Sie sich die Schadensumme durch eine fiktive Abrechnung auszahlen lassen. In dem Fall zahlt die gegnerische Versicherung Ihnen den Netto-Betrag der vom Gutachter kalkulierten Reparaturkosten aus, ohne dass Sie eine Reparaturrechnung vorlegen müssen. In manchen Fällen genügt auch ein Kostenvoranschlag. Bei Leasing- und Finanzierungsfahrzeugen beraten wir Sie gerne im Einzelfall.
Lediglich in den Fällen, in denen der Reparaturbetrag weit über dem Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs liegt (wirtschaftlicher Totalschaden), würde eine Reparatur wirtschaftlich keinen Sinn mehr machen. Ferner gibt es auch Fälle bei dem ein irreparabler Schaden vorliegt, die Wiederherstellung des verkehrsbereiten Zustandes also unmöglich ist (technischer Totalschaden). Die Versicherung würde in diesen Fällen nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts (Wiederbeschaffungsaufwand) Ihres Fahrzeugs zahlen.
Merkantiler Minderwert
Unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug vollständig reparieren oder nicht: Ihr Fahrzeug ist nun ein Unfallwagen. Damit verliert Ihr Fahrzeug an Wert (merkantiler Minderwert), dessen Ersatz unsere Anwälte für Sie geltend machen.
Personenschäden
Erleiden Sie durch den Verkehrsunfall Verletzungen, können wir je nach Einzelfall folgende Schadenpositionen für Sie geltend machen:
Nutzungsausfallentschädigung
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie für den Zeitraum der Reparatur – bzw. im Falle eines Totalschadens für den Zeitraum der Ersatzbeschaffung – eine Nutzungsausfallentschädigung oder alternativ einen Mietwagen beanspruchen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach der Fahrzeugklasse Ihres Unfallwagens und den Umständen des Einzelfalls. Sie müssen aber für den Zeitraum des Ausfalls auf jeden Fall einen Nutzungswillen und eine Nutzungsmöglichkeit Ihres Fahrzeugs gehabt haben.
Sofern es sich bei Ihrem Unfallwagen um ein Nutz- oder Gewerbefahrzeug handelt – bspw. ein Taxifahrzeug – können wir zusätzlich den durch die Beeinträchtigung Ihrer Erwerbstätigkeit entstandenen entgangenen Gewinn als Schaden geltend machen.
Abschlepp-, An-, Ab- und Ummeldekosten sowie Unkostenpauschale
Neben den hauptsächlichen Kosten entstehen im Rahmen eines Verkehrsunfalls auch regelmäßig geringwertige Schadenpositionen, die in der Summe allerdings finanziell spürbar sein können. Dazu gehören neben einer kostenintensiven Abschleppgebühr bspw. die An- und Abmeldegebühren des verunfallten bzw. neu erworbenen Ersatzfahrzeugs. Porto-, Fahrt- und Telefonkosten sind Ihnen als Unkostenpauschale grundsätzlich mit einer Höhe von 25 € zu erstatten.
Gutachter- und Anwaltskosten
Sofern Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, fallen für Sie keinerlei Kosten an. Unsere Kosten werden in diesem Fall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung vollständig gedeckt.
Für eine schnelle Unfallregulierung streben wir stets eine außergerichtliche Regulierung Ihrer Schadenersatzansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners an. Nichtsdestotrotz müssen wir im Ausnahmefall Ihre Schadenpositionen zivilrechtlich einklagen. Auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind unsere UNFALL§FIX-Anwälte durch ihre langjährige Berufserfahrung im verkehrsrechtlichen Klageverfahren bestens aufgestellt und stehen Ihnen stets zur Seite.
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