FAQ

Erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistung.
Häufig gestellte Fragen und allgemeine Informationen.

Welche Vorteile bietet mir UNFALL§FIX?

Wir kümmern uns um die Abwicklung Ihres Unfallschadens mit unserem ALL-IN-SERVICE. Sie erhalten von uns zunächst ein kostenloses Vorgespräch mit einem unserer auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälten. Wir erstellen für Sie ein Gutachten und unsere Rechtsanwälte reichen die Unterlagen bei der gegnerischen Versicherung ein. Hierbei sorgen wir dafür, dass Sie den höchstmöglichen Betrag erstattet bekommen.  Ferner können wir Ihnen auf Wunsch ein Ersatzfahrzeug oder eine Reparaturwerkstatt vermitteln. Während der Abwicklung haben Sie stets einen Ansprechpartner von Unfall§FIX an Ihrer Seite.

Welche Kosten fallen für mich an?

Sofern Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, fallen für Sie keinerlei Kosten an. Unsere Kosten werden in diesem Fall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gedeckt. Falls Sie den Unfall verschuldet haben oder Sie eine Teilschuld trifft, können eigene Kosten anfallen. Selbst in diesen Fällen beraten wir Sie kostenlos und informieren Sie transparent über etwaige Kosten.

Welche Schadenspositionen kann ich bei einem Unfall geltend machen?

In der Regel hängen die ersatzfähigen Schadenspositionen vom Einzelfall ab. Zu den wichtigsten ersatzfähigen Schadenspositionen zählen insbesondere:

▪ Reparaturkosten oder fiktive Reparaturkosten

▪ Personenschäden, beispielsweise Schmerzensgeld oder die Erstattung von Heilbehandlungskosten, Kosten für den Rettungswagen, eventuelle Folgeschäden

▪ Nutzungsausfall-
entschädigung, während Ihr Fahrzeug nicht betriebsfähig ist. Auch bei einem Totalschaden können Sie für einen bestimmten Zeitraum eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen

▪ Abschlepp-, An-, Ab- und Ummeldekosten

▪ Gutachter- und Anwaltskosten sind bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen

Muss ich mein Fahrzeug nach einem Unfall reparieren lassen?

Nein, es existiert keine gesetzliche Pflicht, dass Sie Ihren Unfallschaden reparieren lassen müssen, um Ersatz zu erhalten. Sie können sich statt der Reparatur die Schadenssumme auszahlen lassen. Sofern Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen, können Sie eine Werkstatt frei auswählen. Sie haben auch die Möglichkeit das Fahrzeug selbst zu reparieren. Bei Leasing- und Finanzierungsfahrzeugen beraten wir Sie gerne im Einzelfall.

Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung?

Sie können nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht für den Zeitraum der Reparatur oder im Falle eines Totalschadens für die Zeit der Ersatzbeschaffung eine Nutzungsausfallentschädigung oder alternativ ein Ersatzfahrzeug beanspruchen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach der Fahrzeugklasse Ihres Unfallwagens und den Umständen des Einzelfalls.

Welche Unfall-Informationen werden benötigt?

Allgemein ist jede Information rund um den Unfall für uns hilfreich. Ausreichend ist allerdings das Kennzeichen des Unfallgegners und die Erläuterung des Unfallhergangs. Eine Unfallmitteilung der Polizei und Fotos von der Unfallstelle sind förderlich.

Wie lange dauert die Erstattung meiner Schäden?

Die Dauer der Erstattung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Sofern der Schadenshergang unstrittig ist, wird ihr Schaden in der Regel nach drei bis sechs Wochen erstattet. Bei komplexeren Sachverhalten oder Auslandsbezug kann der Vorgang eventuell einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Wir informieren Sie im Rahmen des Erstgesprächs.

Welche Vorteile bietet mir ein Gutachter von Unfall§FIX?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind die Kfz-Gutachterkosten erstattungsfähig und können bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden. Daher ist es nicht ratsam, den von der gegnerischen Versicherung beauftragten Gutachter in Anspruch zu nehmen, sondern von uns ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen.

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