Häufig gestellte Fragen

Wir kümmern uns um die Abwicklung Ihres Unfallschadens mit unserem ALL-IN-ONE SERVICE – aus einer Hand. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung, führen jegliche Korrespondenz und leiten alles in die Wege. Sie erhalten von uns zunächst ein kostenloses Vorgespräch mit einem unserer – auf das Verkehrsrecht spezialisierten- Rechtsanwälte. Wir erstellen für Sie ein Gutachten und unsere Rechtsanwälte reichen die Unterlagen dann bei der gegnerischen Versicherung ein. Hierbei sorgen wir dafür, dass Sie den höchstmöglichen Betrag erstattet bekommen. Ferner können wir Ihnen auf Wunsch ein Ersatzfahrzeug oder eine Reparaturwerkstatt vermitteln. Während der gesamten Abwicklung haben Sie stets einen Ansprechpartner von UNFALL§FIX an Ihrer Seite.

Sofern Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, fallen für Sie keinerlei Kosten an. Unsere Kosten werden in diesem Fall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gedeckt. Falls Sie den Unfall verschuldet haben oder Sie eine Teilschuld trifft, können eigene Kosten anfallen. Selbst in diesen Fällen beraten wir Sie kostenlos und informieren Sie transparent über etwaige Kosten.

In der Regel hängen die ersatzfähigen Schadenspositionen vom Einzelfall ab. Zu den wichtigsten ersatzfähigen Schadenspositionen zählen insbesondere:

  • tatsächliche oder fiktive Reparaturkosten
  • Personenschäden, bspw. Erstattung von Heilbehandlungskosten oder Schmerzensgeld, Kosten für den Rettungswagen und Verdienstausfälle, eventuelle Folgeschäden
  • Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagenkosten – während Ihr Fahrzeug nicht betriebsfähig ist. Auch bei einem Totalschaden können Sie für einen bestimmten Zeitraum eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen
  • Abschlepp-, An-, Ab- und Ummeldekosten sowie Unkostenpauschale
  • Gutachter- und Anwaltskosten sind bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen

Nein, es existiert keine gesetzliche Pflicht. Sie müssen Ihren Unfallschaden nicht unbedingt reparieren lassen, um Ersatz zu erhalten. Sie können sich statt der Reparatur die Schadenssumme durch eine fiktive Abrechnung auszahlen lassen. Sofern Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen, können Sie eine Werkstatt frei auswählen. Sie haben auch die Möglichkeit das Fahrzeug selbst zu reparieren. Bei Leasing- und Finanzierungsfahrzeugen beraten wir Sie gerne im Einzelfall.

Sie können nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall für den Zeitraum der Reparatur oder im Falle eines Totalschadens für die Zeit der Ersatzbeschaffung eine Nutzungsausfallentschädigung oder alternativ ein Ersatzfahrzeug beanspruchen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach der Fahrzeugklasse Ihres Unfallwagens und den Umständen des Einzelfalls.

Allgemein ist jede Information rund um den Unfall für uns hilfreich. Ausreichend ist allerdings das Kennzeichen des Unfallgegners und die Erläuterung des Unfallhergangs. Eine Unfallmitteilung der Polizei und Fotos der Unfallstelle sind förderlich.

Die Dauer der Erstattung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Sofern der Schadenhergang unstrittig ist, wird ihr Schaden in der Regel nach drei bis sechs Wochen erstattet. Bei komplexeren Sachverhalten oder Auslandsbezug kann der Vorgang eventuell einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Wir informieren Sie im Rahmen des Erstgesprächs.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind die Kfz-Gutachterkosten erstattungsfähig und können bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden. Daher ist es nicht ratsam, den von der gegnerischen Versicherung beauftragten Gutachter in Anspruch zu nehmen, sondern von uns ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen.